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Darf man die Iller mit dem Boot befahren?

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Das Fischen vom Boot oder bootsähnlichen Gegenständen ist nur von vereinsregistrierten und
gekennzeichneten Booten oder bootsähnlichen Gegenständen mit registrierten Liegeplätzen erlaubt.
Boote, ohne dafür vorgesehene Stegliegeplätze, müssen ebenfalls eine vom Vereinsbüro vergebene
Nummer sichtbar am Schiffsrumpf befestigen.

Vergabe von Nummern für Boote und Vergabe sowie Verteilung von Nummern für Boote mit Anliegeplatz: Konstantin Böhm: Bitte per Email kontaktieren! boehmkonstantin@bayern-mail.de, Tel:0171-8393289

Kategorie: Boote