Das Fischen vom Boot oder bootsähnlichen Gegenständen ist nur von vereinsregistrierten und
gekennzeichneten Booten oder bootsähnlichen Gegenständen mit registrierten Liegeplätzen erlaubt.
Boote, ohne dafür vorgesehene Stegliegeplätze, müssen ebenfalls eine vom Vereinsbüro vergebene
Nummer sichtbar am Schiffsrumpf befestigen
Kategorie:
Boote