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Häufige Fragen

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Angeln (2)

Folgende Bedingungen müssen von Seiten der Angler erfüllt werden:

  1. Staatlicher, gültiger Fischereischein muss dabei sein.
  2. Die Jahreskarte oder der Tageserlaubnisschein muss dabei sein.
  3. Fangbuch bzw. Unterlagen für den Tageskartenfischer müssen dabei sein.
  4. Das aktuelle Datum des Fischens muss vor Beginn des Fischens eingetragen
    sein.
  5. Ein Unterfangkescher muss dabei sein.
  6. Die gefangenen Fische müssen S O F O R T nach dem Fang den Vereins- und
    Tierschutzbedingungen entsprechend versorgt und eingetragen werden.
    Sollte gegen die Bestimmungen verstoßen werden, wird vom Kontrolleur sofort
    eine Abmahnung im Fangblatt vermerkt. Sollte es zukünftig zu einer weiteren
    Abmahnung kommen, wird die Jahreskarte für 1 Monat eingezogen, und gilt
    somit als gesperrt.
    Ein Tageskartenfischer erhält keine weitere Tageskarte mehr
Kategorie: Angeln

In den Fischtreppen ist das Angeln verboten.

Kategorie: Angeln

Boote (4)

– Endres Markus: 0176-82519152 (Sack, Fluhmühle)
– Vogt Andre: 08373-935734 (Wasserai)
– Vergabe von Nummern für Boote und Vergabe sowie Verteilung von Nummern für Boote mit Anliegeplatz: Konstantin Böhm: Bitte per Email kontaktieren! boehmkonstantin@bayern-mail.de, 0171-8393289

Kategorie: Boote

Das Befahren des Gewässers mit Booten oder bootsähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt!

Kategorie: Boote

Anträge für Bootsanliegerplätze sind schriftlich in der Geschäftsstelle Neugablonz
einzureichen. Bootsplätze können nicht „einfach“ vom Vorgänger übernommen werden.
Die Liegeplätze sind generell gekoppelt an die Abnahme eines Jahreserlaubnisscheines.

Bei Nichtabnahme des Jahreserlaubnisscheines entfällt automatisch das Recht auf einen Liegeplatz,
es sei denn es handelt sich um eine Nichtabnahme für eine Saison, die beim Vereinsbüro begründet
werde muss. Die Liegeplatzgebühr wird nicht zurückerstattet.
Liegeplatz sowie Liegeplatznummer sind nicht übertragbar!
Bei der erstmaligen Zuteilung eines Liegeplatzes erhebt der Verein eine Gebühr von € 40,00 für
vergangene Ausgaben. Ab dem darauf folgenden Jahr kann eine jährliche Nutzungsgebühr zu
entrichten sein. Mit dieser Gebühr sollen zukünftigen Reparaturkosten abgedeckt werden.

Kategorie: Boote

Das Fischen vom Boot oder bootsähnlichen Gegenständen ist nur von vereinsregistrierten und
gekennzeichneten Booten oder bootsähnlichen Gegenständen mit registrierten Liegeplätzen erlaubt.
Boote, ohne dafür vorgesehene Stegliegeplätze, müssen ebenfalls eine vom Vereinsbüro vergebene
Nummer sichtbar am Schiffsrumpf befestigen.

Vergabe von Nummern für Boote und Vergabe sowie Verteilung von Nummern für Boote mit Anliegeplatz: Konstantin Böhm: Bitte per Email kontaktieren! boehmkonstantin@bayern-mail.de, Tel:0171-8393289

Kategorie: Boote

Karten (4)

Nein. Erst mit der Karte für das neue Jahr. Diese wird am Anfang des Jahres verschickt. Aber nur wenn dies hier erfüllt ist:

Kategorie: Karten
  • Deine Bankverbindung hat sich geändert und der Mitgliedsbeitrag konnte nicht abgebucht werden.
  • Die Fanglisten wurden nicht abgegeben.
  • Die Fanglisten wurden nicht korrekt ausgefüllt. Hier eine Musterfangliste und Anleitung.

Kategorie: Karten

Jedes Mitglied hat die Chance, bereits vor dem Abbuchungstermin, die Beiträge selbst zu bezahlen und die Fangmeldung des Vorjahres abzugeben. Dann kann er auch vor der allgemeinen Versendung der Jahreskarten diese im Vereinsbüro selbst abholen.

Kategorie: Karten

Die Fangmeldungen (auch die ohne Fänge) müssen beim Verein abgegeben werden. Anfang Januar werden die Abbuchungen der Jahresbeiträge vorgenommen. Es muss dann ein paar Tage abgewartet werden, damit eventuelle Rückbuchungen der Lastschriften abgewartet werden können. Erst danach werden die Jahreskarten an die Mitglieder versendet, die diese Bedingungen erfüllt haben.

Kategorie: Karten