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Wie kann ich an der Iller einen Liegeplatz für mein Boot bekommen?

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Anträge für Bootsanliegerplätze sind schriftlich in der Geschäftsstelle Neugablonz
einzureichen. Bootsplätze können nicht „einfach“ vom Vorgänger übernommen werden.
Die Liegeplätze sind generell gekoppelt an die Abnahme eines Jahreserlaubnisscheines.

Bei Nichtabnahme des Jahreserlaubnisscheines entfällt automatisch das Recht auf einen Liegeplatz,
es sei denn es handelt sich um eine Nichtabnahme für eine Saison, die beim Vereinsbüro begründet
werde muss. Die Liegeplatzgebühr wird nicht zurückerstattet.
Liegeplatz sowie Liegeplatznummer sind nicht übertragbar!
Bei der erstmaligen Zuteilung eines Liegeplatzes erhebt der Verein eine Gebühr von € 40,00 für
vergangene Ausgaben. Ab dem darauf folgenden Jahr kann eine jährliche Nutzungsgebühr zu
entrichten sein. Mit dieser Gebühr sollen zukünftigen Reparaturkosten abgedeckt werden.

Kategorie: Boote