Darf man den Langerweiher mit dem Boot befahren?
Das Befahren des Gewässers mit Booten oder bootsähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt!
Das Befahren des Gewässers mit Booten oder bootsähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt!
Anträge für Bootsanliegerplätze sind schriftlich in der Geschäftsstelle Neugablonzeinzureichen. Bootsplätze können nicht „einfach“ vom Vorgänger übernommen werden.Die Liegeplätze sind generell gekoppelt an die Abnahme eines… Weiterlesen »Wie kann ich an der Iller einen Liegeplatz für mein Boot bekommen?
Das Fischen vom Boot oder bootsähnlichen Gegenständen ist nur von vereinsregistrierten undgekennzeichneten Booten oder bootsähnlichen Gegenständen mit registrierten Liegeplätzen erlaubt.Boote, ohne dafür vorgesehene Stegliegeplätze, müssen… Weiterlesen »Darf man die Iller mit dem Boot befahren?